HSG Aschafftal verbleibt in der BOL Odenwald/Spessart

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HSG Aschafftal verliert in allen Instanzen, steigt nicht in die Landesliga auf, verbleibt in der BOL Odenwald/Spessart

Urteil Bundesgericht 2/2022  HSG Aschafftal vertreten durch RA Käding gegen Hessischer Handball-Verband vertreten durch den Vizepräsidenten Recht Josef Semmelroth:

Das Revisionsurteil 2-2022 in der Causa HSG Aschafftal ist ergangen. Der Hessische Handball-Verband und der Bezirk Odenwald/Spessart haben in allen Instanzen gewonnen, siehe im Weiteren den Urteilstenor.

Die Rechtsauffassung des Präsidiums HHV, des Vizepräsidenten Recht Josef Semmelroth und des Rechtswartes des Bezirkes Odenwald/Spessart Gerald Fischer wurden vollumfänglich vom Bezirkssportgericht, Verbandssportgericht und in letzter Instanz mit einem unanfechtbaren Urteil vom Bundesgericht DHB bestätigt. Das Bundesgericht hat auch die Urteile des Bezirkssportgerichtes O/S, des Verbandssportgerichtes HHV, sowie die Arbeit der Spieltechniker im Bezirk und im Verband zu den absolut mit Satzung und Ordnungen konformen Durchführungsbestimmungen bestätigt. Das umfängliche Urteil mit Begründung kann auf der DHB Seite eingesehen werden.

Für das Präsidium HHV Gunter Eckart

Für den Bezirk Odenwald/Spessart  Wolfgang Fröhlich





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