Entscheidung zum Spielbetrieb

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Das Präsidium des Hessischen Handball-Verbands e.V. hat auf Basis der neuen CoBaSchuV des Landes Hessen (gültig ab 02. April) folgenden Beschluss gefasst:

Ab dem 02. April entfällt für den Spielbetrieb in Hessen für alle am Spiel beteiligten Personen (Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen, Schiedsrichter/innen, ZN/SK usw.) die 3G-Regelung.

Bei Spielen die in anderen Bundesländern stattfinden sind die dort jeweils gültigen Regelungen für den Spielbetrieb zu beachten, die Heimvereine sind verpflichtet die Gastmannschaften über evtl. abweichende Regelungen zu informieren.

Für den Zuschauerbereich können die Vereine in Absprache mit den zuständigen Behörden die Regelungen selbst festlegen.

Die bisherigen Regelungen zur Absage von Spielen auf Grund von Corona-Fällen bleiben zunächst für das Wochenende 02./03. April bestehen, das Präsidium wird sich hierzu in der kommenden Woche erneut beraten.

Für das Präsidium

 

Josef Semmelroth                                                     Andreas Hannappel

Vizepräsident Recht                                                  Geschäftsführer





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